Weitere von "Via sicura" eingeleitete Verkehrssicherheitsmassnahmen werden per 1.1.2014 aktiv.
Zudem gelten die gesetzlichen Geschwindigkeitsvorschriften auch die "Blaulichtfahrzeuge".
Tagsüber mit Licht fahren
Tipp:
Erlaubt sind Tagfahrleuchten oder das Abblendlicht.
Neue(re) Fahrzeuge sind meist mit Tagfahrleuchten oder automatisch ein- und ausschaltendem Abblendlicht ausgerüstet.
Für ältere Fahrzeuge werden oftmals Nachrüstsätze angeboten. Es gibt auch sehr einfache Helfer (akustische Warner), damit Sie nicht vergessen das Licht zu löschen.
Bei Missachtung droht eine Busse von bis zu Fr. 40.-.
Vorsicht: Manchmal ist die Witterung trüb und man sollte das Abblendlich einschalten. Das wird mit der Tagfahrautomatik oftmals vergessen. Denn bei den meisten automatischen Tagfahrlichtern brennt das Rücklicht nicht!
0 Promille für bestimmte Fahrzeugführer
Tipp:
Beachten Sie unbedingt den Restalkoholwert von der vorabendlichen Party.
Diesen oftmals noch vorhandenen und manchmal überraschend hohen Promillewert dürfen Sie nie unterschätzen!
Bei einem Alkoholtest interessiert es niemanden, wie lange der Anlass her ist. Massgebend ist der aktuelle Messwert.
Obligatorischer Rückgriff bei bestimmten groben Fahlässigkeiten
Tipp:
Das hat Auswirkungen auf Versicherungsleistungen wie "Verzicht auf das Rückgriffsrecht infolge Grobfahrlässigkeit". Nun muss damit gerechnet werden, dass die Versicherungen in solchen Fällen einen Rückgriff durchsetzen müssen.
Das kann unter Umständen sehr teuer werden, Existenzen gefährden und rechtlich gibt es beinahe keine Möglichkeiten hier raus zu kommen. Die Sachlage dürfte in den meisten Fällen durch polizeiliche und richterliche Akten belegt sein.
Lenker unbekannt?
Geben Sie Ihr Fahrzeug einer Drittperson zum Gebrauch und wird damit eine Verkehrswidrigkeit gemacht, so
müssen Sie als Halter bezahlen, wenn Sie nicht wissen, wer Ihr Fahrzeug zum Straftatzeitpunkt gelenkt hatte.
Ausnahme: wenn das Fahrzeug nachweislich entwendet wurde
Tipp für Privatpersonen:
Tipp für Firmen:
Wichtige Information:
Diese Homepage soll Ihnen auf dem Weg zur Entscheidungsfindung oder bei Unsicherheiten weiterhelfen. Als Erklärungsgrundlage verwenden wir die Versicherungsprodukte der Protekta Rechtsschutzversicherung AG, Bern. Unabhängig unserer Einträge und Informationen gelten immer die aktuellen AVB und Anträge der Protekta Rechtsschutz bzw. derjenigen Ihrer eigenen Versicherung.