In Ihrer Eigenschaft als:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich ferner auf:
(unter Ausschluss der mit dem Versicherungsnehmer in seiner Hausgemeinschaft lebenden Personen, weil es hier um einen Einzelpersonenvertrag geht)
Tipp:
Bei Zivilstandsänderungen müssen sie sich sofort mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen!
Bei Ereignissen mit Personenschaden ist es oft sehr wertvoll von Anbeginn an die Rechtsschutzversicherung zu informieren.
Wichtige Information:
Diese Homepage soll Ihnen auf dem Weg zur Entscheidungsfindung oder bei Unsicherheiten weiterhelfen. Als Erklärungsgrundlage verwenden wir die Versicherungsprodukte der Protekta Rechtsschutzversicherung AG, Bern. Unabhängig unserer Einträge und Informationen gelten immer die aktuellen AVB und Anträge der Protekta Rechtsschutz bzw. derjenigen Ihrer eigenen Versicherung.