Im Juli 2013 wurde publiziert, dass gegen 8'000 junge Leute den Ausweis auf Probe nicht korrekt verlängert haben. Offenbar ist das eine Situation die noch länger
so bleiben wird und beinahe nicht gelöst werden kann.
Das bedeutet, dass diese Menschen mit einem ungültigen Ausweis ein Fahrzeug lenken und uns unterwegs begegnen können.......
Bei einem Unfall, gibt es in der Schweiz das direkte Forderungsrecht nach SVG Artikel 65.
Damit sind Geschädigte weitgehend geschützt.
Dies, obwohl kein Versicherungsschutz für den fehlbaren Lenker besteht!
Was aber passiert, wenn ein Fahrer mit ausländischem Kontrollschild ohne Führerausweis unterwegs ist und einen Schaden verursacht?
Wer hilft dann die Rechte für den "Schadenersatz" einzufordern?
Hier lesen Sie wo die Verkehrsrechtsschutz gilt
Hier lesen Sie was "direktes Forderungsrecht" bedeutet
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Wichtige Information:
Diese Homepage soll Ihnen auf dem Weg zur Entscheidungsfindung oder bei Unsicherheiten weiterhelfen. Als Erklärungsgrundlage verwenden wir die Versicherungsprodukte der Protekta Rechtsschutzversicherung AG, Bern. Unabhängig unserer Einträge und Informationen gelten immer die aktuellen AVB und Anträge der Protekta Rechtsschutz bzw. derjenigen Ihrer eigenen Versicherung.