Ist die Versicherungsnehmerin, der Versicherungsnehmer alleinerzie- hend, erstreckt sich der Versi- cherungsschutz auch auf seine Kinder, längstens bis das älteste, im gleichen Haushalt lebende Kind das 16. Altersjahr vollendet hat.
Achtung!
Das 16. und nicht das 18. Altersjahr! Wenn das älteste im gleichen Haushalt lebende Kind das Alter 16 vollendet hat und es noch im gleichen Haushalt lebt, muss die Versicherung auf "mehrere Personen" umgestellt werden.
Ein Versicherungsnehmer ist in seiner Eigenschaft versichert als:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich ferner auf:
(unter Ausschluss der mit dem Versicherungsnehmer in seiner Hausgemeinschaft lebenden Personen, weil es hier um einen Einzelpersonenvertrag geht)
Tipp:
Bei Zivilstandsänderungen müssen sie sich sofort mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen!
Bei Ereignissen mit Personenschaden ist es oft sehr wertvoll von Anbeginn an die Rechtsschutzversicherung zu informieren.
Wichtige Information:
Diese Homepage soll Ihnen auf dem Weg zur Entscheidungsfindung oder bei Unsicherheiten weiterhelfen. Als Erklärungsgrundlage verwenden wir die Versicherungsprodukte der Protekta Rechtsschutzversicherung AG, Bern. Unabhängig unserer Einträge und Informationen gelten immer die aktuellen AVB und Anträge der Protekta Rechtsschutz bzw. derjenigen Ihrer eigenen Versicherung.