Es wurde viel darüber geschrieben, nachfolgend die Direktlinks zur ASTRA:
Die Feuerwehr darf nicht mehr schneller als erlaubt zum Brand- schadenplatz fahren und die Polizei darf Geschwindigkeitssünder nicht mehr verfolgen, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit erreicht ist.
Wie kam das zu Stande? Nur die Beteiligten wissen das - vielleicht.
Es liegt nicht an uns darüber zu urteilen.
Fakt ist, dass
Mit Sicherheit keine leichte Aufgabe und Entscheidung.
Gesetz ist Gesetz.
Kann es passieren,
Beinahe jede Privatrechtsschutzversicherung kann in solchen Fällen angefragt werden.
Vergessen Sie nicht Ihre Rechtsschutzversicherung anzufragen.
Und vergessen Sie nicht, beim Abschluss einer Rechtsschutzver- sicherung darauf zu achten, dass diese Sie in einem solchen Fall kostenlos unterstützen würde.
Wichtige Information:
Diese Homepage soll Ihnen auf dem Weg zur Entscheidungsfindung oder bei Unsicherheiten weiterhelfen. Als Erklärungsgrundlage verwenden wir die Versicherungsprodukte der Protekta Rechtsschutzversicherung AG, Bern. Unabhängig unserer Einträge und Informationen gelten immer die aktuellen AVB und Anträge der Protekta Rechtsschutz bzw. derjenigen Ihrer eigenen Versicherung.