Legende: VN = Versicherungsnehmer/ Versicherungsnehmerin
Wohnwand passt nicht...
Unser VN hat sein altes Fernsehgerät per Internet verkauft. Der Käufer will das Geschäft rückgängig machen, weil es für seine Wohnwand zu gross sei.
Nach Intervention der Protekta akzeptiert der Käufer, dass er nicht zum Rücktritt berechtigt ist.
Wichtige Information:
Diese Homepage soll Ihnen auf dem Weg zur Entscheidungsfindung oder bei Unsicherheiten weiterhelfen. Als Erklärungsgrundlage verwenden wir die Versicherungsprodukte der Protekta Rechtsschutzversicherung AG, Bern. Unabhängig unserer Einträge und Informationen gelten immer die aktuellen AVB und Anträge der Protekta Rechtsschutz bzw. derjenigen Ihrer eigenen Versicherung.
> mehr Informationen (update 24.7.2013)