Legende: VN = Versicherungsnehmer/ Versicherungsnehmerin
Heizung kalt . Gemüter heiss...
Unser VN liess in seinem Einfamlienhaus eine neue Heizung einbauen (keine Baubewilligung erforderlich). Bereits kurze Zeit nach Inbetriebnahme der Heizung traten Mängel auf.
Der Heizungsmonteur weigerte sich, diese Mängel zu beheben.
Wir liessen eine Expertise erstellen, welche die festgestellten Mängel bestätigte, aber der Installateur ist nicht bereit, die Mängel zu beheben.
Wir liessen deshalb durch unseren Vertrauensanwalt beim zuständigen Gericht Klage einreichen.
Anlässlich der ersten Gerichts- verhandlung konnte ein für unseren VN befriedigender Vergleich abge- schlossen werden.
Der Installateur bezahlte für die durch eine Drittfirma zu behebenden Mängel eine Entschädigung von über CHF 2'000.00.
Wurzelbehandlung...
Die von einem Zahnarzt vorge- nommene Wurzelbehandlung an einem Zahn der Ehefrau unseres VNs war mangelhaft.
Es wurde deshalb ein chirurgischer Eingriff bei einem anderen Zahnarzt nötig.
Die Krankenkasse übernahm nur einen kleinen Teil dieser Kosten.
Nachdem sich der Zahnarzt zunächst weigerte, die nicht gedeckten Kosten zu übernehmen, erreichten wir schliesslich, dass dessen Haftpflicht- versicherung den vollen Schaden von über CHF 3'000.00 ersetzte.
Wichtige Information:
Diese Homepage soll Ihnen auf dem Weg zur Entscheidungsfindung oder bei Unsicherheiten weiterhelfen. Als Erklärungsgrundlage verwenden wir die Versicherungsprodukte der Protekta Rechtsschutzversicherung AG, Bern. Unabhängig unserer Einträge und Informationen gelten immer die aktuellen AVB und Anträge der Protekta Rechtsschutz bzw. derjenigen Ihrer eigenen Versicherung.
> mehr Informationen (update 24.7.2013)