Legende: VN = Versicherungsnehmer/ Versicherungsnehmerin
Wer abbiegt ist schuldig oder?...
Unser VN fuhr mit seinem PW und beabsichtigte, ausserorts nach links auf den Vorplatz seiner Liegenschaft abzubiegen.
Er blinkte links, schaute in den Rückspiegel und setzte zum Abbiegen an. In diesem Augenblick wurde er von einem Motorradfahrer überholt. Es kam zu einer Kollision.
Das Untersuchungsrichteramt Berner Oberland büsste unseren VN wegen ungenügender Rücksichtnahme auf den nachfolgenden Verkehr beim Linksabbiegen.
Gegen das Strafmandat erhoben wir Einspruch.
Die Akten wurden dem zuständigen Gerichtspräsidenten überwiesen. Dieser sprach nach durchgeführter Hauptverhandlung und vorge- nommenem Augenschein auf der Unfallstelle unseren VN schliesslich frei.
Die gegnerische Haftpflichtver- sicherung musste dann unserem VN den gesamten erlittenen Schaden über CHF 3’000.00 ersetzen.
Wichtige Information:
Diese Homepage soll Ihnen auf dem Weg zur Entscheidungsfindung oder bei Unsicherheiten weiterhelfen. Als Erklärungsgrundlage verwenden wir die Versicherungsprodukte der Protekta Rechtsschutzversicherung AG, Bern. Unabhängig unserer Einträge und Informationen gelten immer die aktuellen AVB und Anträge der Protekta Rechtsschutz bzw. derjenigen Ihrer eigenen Versicherung.
> mehr Informationen (update 24.7.2013)