Legende: VN = Versicherungsnehmer/ Versicherungsnehmerin
Etwas mehr als Occasion...
Unser VN hat ein Occasionsfahrzeug erstanden. Der Tacho wies 25’000 km auf. Der Verkäufer, ein Garagist hat bestätigt, dass die Kilometerleistung richtig sei.
Aufgrund des allgemein schlechten Zustandes des Fahrzeuges, hat unser VN dies aber angezweifelt.
Er behauptete, beim Fahrzeugkauf betrogen worden zu sein.
Wir veranlassten eine technische Expertise. Damit konnte nachgewiesen werden, dass schon einmal 100’000 km gefahren worden waren. Damit konnte der Beweis eines Betruges erbracht werden und beim Garagisten entsprechend Schadenersatz gefordert werden.
Nebenan finden Sie den klassischen Fall einer unzufriedenen Person.
Autokauf, mehr Km als vorbe- sprochen = Problem!
Dieses Schreiben wurde in einer grossen Region in viele Haushalte verteilt.
Die schreibende Person will damit auf eine Garage aufmerksam machen und die Leute vor diesem Garagisten warnen.
Wir kennen die Geschichte nur aus diesem Schreiben und urteilen nicht.
Tipp 1
Jedoch empfehlen wir Ihnen dies nicht nachzumachen. Denn es könnte Ihnen mit einem solchen Schreiben zum einen Übel noch eine Klage wegen übler Nachrede und Geschäftsschädigung blühen.
Tipp 2
Schliessen Sie lieber sofort eine Verkehrsrechtsschutz Versicherung ab und bei einem späteren Ereignis überlassen Sie die Verhandlungen dem Anwalt.
Wichtige Information:
Diese Homepage soll Ihnen auf dem Weg zur Entscheidungsfindung oder bei Unsicherheiten weiterhelfen. Als Erklärungsgrundlage verwenden wir die Versicherungsprodukte der Protekta Rechtsschutzversicherung AG, Bern. Unabhängig unserer Einträge und Informationen gelten immer die aktuellen AVB und Anträge der Protekta Rechtsschutz bzw. derjenigen Ihrer eigenen Versicherung.
> mehr Informationen (update 25.1.2014)