Legende: VN = Versicherungsnehmer/ Versicherungsnehmerin
Miteigentümer will kein Dachge- schoss...
Die Mehrheit der Stockwerkeigen- tümergemeinschaft beschloss, auf gemeinsame Kosten den Lift auf das Dachgeschoss zu verlängern und das Dach als Terrasse auszubauen.
Unser VN, der im Erdgeschoss wohnte, sah für sich darin keinen Nutzen und schaltete die Protekta ein.
Die Protekta stellte dem VN umgehend einen Anwalt zur Verfügung, welcher den Beschluss der Eigentümer innert der vorgesehenen Frist von 30 Tagen anfocht.
Die geplanten Arbeiten konnten zwar ausgeführt werden, unser VN musste sich aber an den Kosten nicht beteiligen.
In solchen Fällen wird meistens vereinbart, dass die Nutzung durch den mit dem Vorgehen nicht ein- verstandenen Eigentümer in der Folge nicht erlaubt ist.
Massgebend ist jeweils das Regle- ment.
Verwaltung zeigt keine Einsicht...
Nach dem Einbau von Wärmezählern musste die Verwaltung einer Immobilie mit mehreren Stockwerk- eigentümern eine neue Formel für die Nebenkostenabrechnung erstellen. Bisher gingen die Heizkosten
nach Quoten, neu 30% nach Quoten und 70% der Kosten nach der Zählerablesung jeder Einheit. Die Abrechnung wies sehr grosse Fehler auf. Es gab Abweichungen gegenüber der später korrigierten Lösung
von mehreren Tausend Franken bei einzelnen Eigentümern. Ein Eigen- tümer machte darauf aufmerksam. Die Verwaltung liess daraufhin wissen, dass sie perfekte Arbeit mache.....und keine Fehler
vorhanden seien....
Die Rechtsschutzversicherung setzte sich mit einem externen Anwalt ein und konnte nach 3/4 Jahren, vielen Schreiben und Telefonaten, die Verwaltung dazu bewegen die Nebenkostenab- rechnungsformel
gemäss einer von einem Eigentümer kostenlos erstellen Vorlage abzu- schreiben.
Die Kosten für den extern einge- setzten Anwalt beliefen sich auf über Fr. 5100.-, welche vollumfänglich durch die Protekta übernommen wurden. Die Verwaltung hatte übrigens anlässlich der folgenden Versammlung ihr Mandat von sich aus niedergelegt.
Dieser Fall hat gezeigt, wie machtlos die Eigentümerschaft eigentlich ist. Ohne Anwalt währe im obigen Fall eine Korrektur der Nebenkostenab- rechnung beinahe nicht möglich gewesen.
Wichtige Information:
Diese Homepage soll Ihnen auf dem Weg zur Entscheidungsfindung oder bei Unsicherheiten weiterhelfen. Als Erklärungsgrundlage verwenden wir die Versicherungsprodukte der Protekta Rechtsschutzversicherung AG, Bern. Unabhängig unserer Einträge und Informationen gelten immer die aktuellen AVB und Anträge der Protekta Rechtsschutz bzw. derjenigen Ihrer eigenen Versicherung.
> mehr Informationen (update 27.1.2014)