Legende: VN = Versicherungsnehmer / Versicherungsnehmerin
Feuchte Wohnung...
Unsere VN verliess ihre Wohnung ausser Termin. Die bewohnten Räume waren derart feucht, dass es ihr nicht mehr zuzumuten gewesen wäre, die Wohnung weiter zu benützen.
Der Vermieter klagte in der Folge unsere VN auf die ausstehenden Mietzinse ein.
Es kam zu einem langwierigen Gerichtsverfahren, wobei schliesslich ein Vergleich abgeschlossen wurde.
Unsere VN musste nur noch einen Teil der ausstehenden Mietzinse bezahlen. Für uns fielen Anwalts- und Gerichtskosten von insgesamt über CHF 7'000.00 an.
Überhöhte Mietzinserhöhung...
Unser VN hat bei der zuständigen Schlichtungsbehörde eine von der Vermieterin zugestellte Mietzins- erhöhung von über 10% angefochten.
Anlässlich der Schlichtungsver- handlung wurde der Mietzins nur noch um 3.5% erhöht. Kosten des Anwalts, den wir unserem VN für das Schlichtungsverfahren zuwiesen, beliefen sich auf über CHF 1'500.00.
Wichtige Information:
Diese Homepage soll Ihnen auf dem Weg zur Entscheidungsfindung oder bei Unsicherheiten weiterhelfen. Als Erklärungsgrundlage verwenden wir die Versicherungsprodukte der Protekta Rechtsschutzversicherung AG, Bern. Unabhängig unserer Einträge und Informationen gelten immer die aktuellen AVB und Anträge der Protekta Rechtsschutz bzw. derjenigen Ihrer eigenen Versicherung.
> mehr Informationen (update 24.7.2013)