Zusammen zu arbeiten ist ein Geben und Nehmen.
Ist das ausgewogen, ver- stehen sich beide Parteien bestens.
Glaubt jedoch der Arbeit- geber oder der Arbeit- nehmer, mehr leisten zu müssen als abgemacht, beginnen die ersten Steine der soliden Zusammen- arbeit abzubröckeln...
... auch ein Unfallereignis, eine Krankheit oder finanzielle Schwierigkeiten können unvorhergesehen alles verändern...
... werden Leistungen von Versicherungen des Betriebes nicht oder nur teilweise erbracht, wird es unangenehm ...
Übersteigt der Streitwert CHF 150'000.-, werden versicherte Kosten (Leistungen) nur anteilsmässig übernommen, und zwar im prozentualen Verhältnis von CHF 150'000.- zum Streitwert. Dieser richtet sich nach der gesamten Forderung und nicht nach allfällig zulässigen Teilklagen. Wird Widerklage erhoben, werden die Streitwerte zusammengezählt.
Die Optimierung "Protekta Plus" bietet Kostenübernahme bis zu einem Streitwert von CHF. 300'000.-.
Tipp:
Ist es voraussehbar, dass mögliche Streitigkeiten über einem Streitwert von Fr. 150'000.- liegen könnten, empfehlen wir Ihnen die Optimierung "Plus".
Wichtige Information:
Diese Homepage soll Ihnen auf dem Weg zur Entscheidungsfindung oder bei Unsicherheiten weiterhelfen. Als Erklärungsgrundlage verwenden wir die Versicherungsprodukte der Protekta Rechtsschutzversicherung AG, Bern. Unabhängig unserer Einträge und Informationen gelten immer die aktuellen AVB und Anträge der Protekta Rechtsschutz bzw. derjenigen Ihrer eigenen Versicherung.