Zwei mal je Kalenderjahr das Inkasso unbestrittener, fälliger und nicht verjährter Forderungen. Dies gilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind.:
- Die Forderung beträgt mindestens CHF 500.-.
- Die Forderung besucht auf obligationenrechtlichen Verträgen oder Innominatkontrakten, die im Privatrechtsschutz oder im Privatrechtsschutz Plus bei Streitigkeiten versichert sind.
- Die Forderung wurde bereits schriftlich gemahnt.
Der Schutz endet mit:
- Ausstellung eines Pfändungsverlustscheines
- einem Pfandausfallschein
- Gesuch um Nachlassstundung
- Androhung eines Konkurses
Nicht versichert sind die Kosten für das Konkursverfahren.
Bei Neuabschluss oder Einschluss in eine bestehende Police: 3 Monate
Wichtige Information:
Diese Homepage soll Ihnen auf dem Weg zur Entscheidungsfindung oder bei Unsicherheiten weiterhelfen. Als Erklärungsgrundlage verwenden wir die Versicherungsprodukte
der Protekta Rechtsschutzversicherung AG, Bern. Unabhängig unserer Einträge und Informationen gelten immer die aktuellen AVB und Anträge der Protekta Rechtsschutz bzw. derjenigen Ihrer eigenen Versicherung.
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