Bei Problemen zwischen denselben Parteien wird die Leistung nur einmal erbracht. Die Leistungspflicht entfällt, wenn die Parteien beim Abschluss des Versicherungsvertrages nicht mehr im gemeinsamen Haushalt wohnten.
Bei Neuabschluss oder Einschluss in eine bestehende Police: 6 Monate
Wichtige Information:
Diese Homepage soll Ihnen auf dem Weg zur Entscheidungsfindung oder bei Unsicherheiten weiterhelfen. Als Erklärungsgrundlage verwenden wir die Versicherungsprodukte der Protekta Rechtsschutzversicherung AG, Bern. Unabhängig unserer Einträge und Informationen gelten immer die aktuellen AVB und Anträge der Protekta Rechtsschutz bzw. derjenigen Ihrer eigenen Versicherung.