Achtung Einschränkung!
Bei Streitigkeiten aus gemeinschaftlichem Eigentum (bspw. Stockwerkeigentum) mit mehreren Beteiligten auf Ihrer Seite, werden die Kosten (AB Ziff. 10, Seite 10) anteilmässig, im Verhältnis Ihrer Wertquote zur Summe der Wertquoten aller auf Ihrer Seite Beteiligten über- nommen.
Klartext für Miteigentümer:
Es wird nur ein Anteil im Wert Ihrer Wertquote an die Gesamtkosten der Rechtsschutzhilfe bezahlt.
Tipp: Klären Sie unbedingt vor der Übergabe eines Rechtsschutzmandates diese Sachlage mit Ihrer Versicherung genau ab. In der Regel fallen telefonische Rechtsauskünfte Ihrer Rechtsschutzversicherung ohne Mandat nicht unter diesen Passus.
Rechnungsbeispiel:
Kostenverteilerschlüssel nach den Versicherungsbedingungen:
Mögliche Abweichungen finden Sie nachfolgend unter "Tipps"
Tipp 1 Vorsicht, wenn Sie bei einen Streitfall nicht mitfinanzieren wollen!
Es kann also passieren, dass Ihre Miteigentümer einen Fall durchziehen und Sie danach die Rechnung präsentiert bekommen.
Verschliessen Sie die Augen nicht und überlassen Sie die "Probleme" nicht einfach den anderen Eigentümern. Es ist sehr wichtig, dass Sie miteinander sprechen und die Probleme gemeinsam angehen.
In einem Stockwerkeigentum sollte immer solidarisch miteinander gehandelt werden. Keiner kann wissen, wann es ihn selber
mehr betrifft als die anderen Miteigentümer und dann froh ist, die Solidarität Aller zu bekommen.
Es kann im Laufe der Zeit jeden treffen.
Tipp 2 welche Art der Immo-Rechtsschutzversicherung wählen?
Es ist nun möglich, dass Sie nach dieser Erkenntnis sagen, es sollten alle Eigentümer eine Rechtschutzversicherung abschliessen. Das wäre sicher sinnvoll.
Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten:
Tipp 3 Obacht als Vermieter:
Beachten Sie, dass die meisten Privatrechtsschutzversicherungen das Mietvertragsrecht (als Vermieter) nicht mitversichert haben. Gibt es also einen Streit mit einem Mieter von einer von Ihnen vermieteten Wohnung (Privatrechtsschutz: im selbstbewohnten Haus mit max. 3 Einheiten), so ist der Fall nur versichert, wenn Sie "Mietrecht als Vermieter" zusätzlich als Option mitversichern.
Tipp 4 frühzeitige Anmeldung und Kostengutsprache:
Wissen Sie, dass sich ein Streitfall in der Stockwerkeigentümerschaft anbahnt und z.B. auf einer Einladung für die Eigentümerversammlung traktandiert ist, so informieren Sie noch vor der Versammlung Ihre Rechtsschutzversicherung. Diese will wissen was vor sich geht und kann Ihnen bereits vor der Versammlung eine Kostengutsprache (meist mit einem Kostendach) aussprechen.
Unterlassen Sie eine vorsorgliche Anmeldung, kann Ihnen die Rechtsschutz- versicherung gemäss den Bedingungen die Übernahme des Falles ablehnen. Dies, weil sie z.B. nicht vor dem Einsatz eines Anwaltes informiert worden ist.
Es könnte ja auch sein, dass die Rechtsschutzversicherung einen eigenen Anwalt stellen will. Und diese Möglichkeit würde ohne Voranmeldung verwehrt.
Tipp 5 statt Anwaltskosten nach Quote nur einzelne Eigentümer:
Es kann sein, dass sich nur einzelne Stockwerkeigentümer zusammen tun, um gemeinsam mit Hilfe eines Anwaltes ein Problem zu lösen. In einem solchen Fall, ist es denkbar, dass die Anwalt- und die weiteren Streitkosten nicht nach Quote, sondern nach Aufwand durch Anzahl Mandanten aufgeschlüsselt wird. Profitieren die übrigen Stockwerkeigentümer letztendlich davon, so wäre diese Lösung nicht sehr fair gegenüber den Eigentümern, welche diesen Streit finanzieren und deren Rechtsschutzversicherern. (Siehe Tipp 1)
Mögliche Fälle, welche alle betreffen:
Wichtige Information:
Diese Homepage soll Ihnen auf dem Weg zur Entscheidungsfindung oder bei Unsicherheiten weiterhelfen. Als Erklärungsgrundlage verwenden wir die Versicherungsprodukte der Protekta Rechtsschutzversicherung AG, Bern. Unabhängig unserer Einträge und Informationen gelten immer die aktuellen AVB und Anträge der Protekta Rechtsschutz bzw. derjenigen Ihrer eigenen Versicherung.