Versicherungsnehmer:
Versicherte Personen sind:
Das bedeutet:
Wenn jemand des obigen Personenkreises in einem versicherten Fahrzeug verstirbt, entstehen viele Fragen, Ansprüche und möglicherweise auch amtliche Abklärungen.
Angehörige der verstorbenen Person können mit Hilfe der Rechtsschutz- versicherung die Rechte der verstorbenen Person vertreten. Zudem übernimmt die Versicherung in der Regel die Kosten für die Abklärung und Forderung von Schadenersatz- und anderer Ansprüche für die Angehörigen.
Wichtige Information:
Diese Homepage soll Ihnen auf dem Weg zur Entscheidungsfindung oder bei Unsicherheiten weiterhelfen. Als Erklärungsgrundlage verwenden wir die Versicherungsprodukte der Protekta Rechtsschutzversicherung AG, Bern. Unabhängig unserer Einträge und Informationen gelten immer die aktuellen AVB und Anträge der Protekta Rechtsschutz bzw. derjenigen Ihrer eigenen Versicherung.