Europa
besteht Versicherungsschutz, soweit für deren Beurteilung Gerichte oder Ver- waltungsbehörden in Europa zuständig sind
Schweiz
besteht Versicherungsschutz, soweit für deren Beurteilung Gerichte oder Ver- waltungsbehörden in der Schweiz zuständig sind, entsprechendes Landesrecht zur Anwendung kommt und in diesem Land vollstreckt werden kann.
Wichtige Information:
Diese Homepage soll Ihnen auf dem Weg zur Entscheidungsfindung oder bei Unsicherheiten weiterhelfen. Als Erklärungsgrundlage verwenden wir die Versicherungsprodukte der Protekta Rechtsschutzversicherung AG, Bern. Unabhängig unserer Einträge und Informationen gelten immer die aktuellen AVB und Anträge der Protekta Rechtsschutz bzw. derjenigen Ihrer eigenen Versicherung.