Werkvertrags- und Auftragsrecht
Sachen- und Nachbarrecht
Eigentum und Stockwerkeigentum:
Nachbarrecht:
Bei Streitigkeiten aus gemeinschaftlichem Eigentum (bspw. Stockwerkeigentum) mit mehreren Beteiligten auf Ihrer Seite werden die Kosten (Leistungen gemäss Ziff. 2.2) anteilmässig im Verhältnis Ihrer Wertquote zur Summe der Wertquoten aller auf Ihrer Seite Beteiligten übernommen.
Wartefrist:
Es gilt eine Wartefrist von 3 Monaten ab Inkrafttreten dieses Vertrages. Ein Rechtsstreit, der innerhalb dieser Frist eintritt, ist nicht gedeckt.
Wichtige Information:
Diese Homepage soll Ihnen auf dem Weg zur Entscheidungsfindung oder bei Unsicherheiten weiterhelfen. Als Erklärungsgrundlage verwenden wir die Versicherungsprodukte der Protekta Rechtsschutzversicherung AG, Bern. Unabhängig unserer Einträge und Informationen gelten immer die aktuellen AVB und Anträge der Protekta Rechtsschutz bzw. derjenigen Ihrer eigenen Versicherung.