Bei Streitigkeiten:
Übersteigt der Streitwert CHF 100'000.00:
werden Kosten gemäss Ziff. 2.2 nur anteilsmässig übernommen, und zwar im prozentualen Verhältnis von CHF 100 000.00 zum Streitwert. Dieser richtet sich nach der gesamten Forderung und nicht nach allfällig zulässi- gen Teilklagen. Wird Widerklage erhoben, werden die Streitwerte zusammengezählt.
Ausgeschlossen sind:
Streitigkeiten unter Familienangehörigen sowie unter im gleichen Haushalt lebenden Personen.
Wartefrist:
Es gilt eine Wartefrist von 3 Monaten ab Inkrafttreten dieses Vertrages. Ein Rechtsstreit, der innerhalb dieser Frist eintritt, ist nicht gedeckt.
Wichtige Information:
Diese Homepage soll Ihnen auf dem Weg zur Entscheidungsfindung oder bei Unsicherheiten weiterhelfen. Als Erklärungsgrundlage verwenden wir die Versicherungsprodukte der Protekta Rechtsschutzversicherung AG, Bern. Unabhängig unserer Einträge und Informationen gelten immer die aktuellen AVB und Anträge der Protekta Rechtsschutz bzw. derjenigen Ihrer eigenen Versicherung.