Europa
besteht Versicherungsschutz, soweit für deren Beurteilung Gerichte oder Verwaltungsbehörden in Europa zuständig sind.
EU/EWR
besteht Versicherungsschutz, soweit für deren Beurteilung ein Gericht im Raum EU/EWR zuständig ist, entsprechendes Landesrecht oder Gemeinschaftsrecht zur Anwendung kommt und in diesen Ländern vollstreckt werden kann.
Schweiz
besteht Versicherungsschutz, soweit für deren Beurteilung Gerichte oder Ver- waltungsbehörden in der Schweiz zuständig sind, entsprechendes Landesrecht zur Anwendung kommt und in diesem Land vollstreckt werden kann.
Wichtige Information:
Diese Homepage soll Ihnen auf dem Weg zur Entscheidungsfindung oder bei Unsicherheiten weiterhelfen. Als Erklärungsgrundlage verwenden wir die Versicherungsprodukte der Protekta Rechtsschutzversicherung AG, Bern. Unabhängig unserer Einträge und Informationen gelten immer die aktuellen AVB und Anträge der Protekta Rechtsschutz bzw. derjenigen Ihrer eigenen Versicherung.