Viele Jahre lang haben wir uns mit dem Unternehmenssystem Franchi-sing beschäftigt.
Dabei durften wir Franchisenehmer, wie auch Franchisegeber in der Schweiz beraten und bedienen.
Rechtlich gesehen sind "Franchiser" selbständige KMU's. Jedoch erb-rechtlich und versicherungsseitig müssen Franchisegeber, vor allem jedoch Franchisenehmer weiter gehendere Vorkehrungen treffen als ein "normaler" KMU.
Möchten Sie mehr zum Thema Versicherungen und erbrechtliche Vor- kehrungen im Franchisewesen wissen?
Fragen Sie uns einfach an. Sie können uns Ihre Situation schildern.
Information: Ratschläge zu übrigen Bereichen ausser Rechtsschutz erteilen wir gegen Honorar. Die Anfrage ist kostenlos.
Lange Zeit gab es einen Rechtsschutzversicherer, der Franchising versicherte. Offenbar gingen die Kosten etwas höher als sie sein sollten und so wurde dieses Angebot gestrichen. Bisherige Verträge konnten nicht mehr verlängert werden.
Andere Versicherer hatten Rechtsschutz für Franchising schon gar nicht angeboten.
Wer aktuell auf dem Markt welche Produkte für Franchising anbietet, würde uns interessieren.
Was wir wissen:
Die Protekta Rechtsschutz Versicherung bietet für Franchisenehmer ver- schiedener Branchen "Rechtsschutz für Franchisenehmer" an:
Für Franchisegeber
ist es unabdingbar diese Form des Vertriebes präzise und mit viel Rechts- hintergrund aufzubauen.
Denn schleicht sich ein Fehler ein, kann es zum Beispiel sein, dass der Franchisegeber gar nicht Franchisegeber ist, sondern die vermeintlichen Franchisenehmer hätte anstellen müssen.
Franchiseorganisationen sind Multiplikatoren einer Geschäftsidee und schaffen die Basis für viele interessante KMU's.
Für Franchisenehmer
ist es wichtig, dass Sie sich sehr genau über die Organisation, die Handbücher und das meist vorberechnete Budget informieren.
Die im Budget als erreichbar angegebenen Zahlen sollten Sie bei bestehenden Franchisenehmern hinterfragen. Denn oftmals wird die dafür aufgewendete Zeit nicht dargestellt.
Franchisenehmer können sich in ein organisiertes, oftmals bekanntes und eingeführtes Untersnehmenskonstrukt einfügen. Das gewährt meistens einen Senkrechtstart. Der Franchisenehmer muss in der Regel dem Franchisegeber Lizenzgebühren und oftmals eine Entschädigung für das "Startpaket" entrichten.
Als Franchisenehmer sind Sie von einem Tag auf den anderen Tag plötzlich selbständig!!! Sie werden eingeschult und meistens auch im Franchisesystem- wissen geprüft. Jedoch die Selbständigkeit selbst wird nicht bei allen Systemen im Detail geschult. Das machte vielen unserer Kunden zu schaffen. Sie fühlten sich nach wie vor in der Arbeitnehmerposition. Den sofortigen Wechsel vom Arbeitnehmer zur Selbständigkeit konnten viele nicht vollziehen. Das gab den Franchisegebern sehr viel unnötigen Aufwand und führte oftmals zu nicht erfreulichen Gesprächen mit den Franchisenehmern.
Für beide Seiten ist es sehr wichtig, von Anbeginn an diese Linie klarzustellen.
Der Franchisegeber zum Beispiel:
Der Franchisenehmer zum Beispiel:
Wir haben mit dem Schweizer Franchise Verband sehr eng und positiv zusammen gearbeitet.
Nicht alle Franchisegeber in der Schweiz sind dem Verband angeschlossen. Trotzdem machen sie in der Regel einen guten Job!
Seien Sie sich bewusst, dass das Zusammengehen in eine Partnersdchaft von Franchisegeber und Franchisenehmer wie eine Art moderner Heirat ist.
Nichts ist mehr für ewig....
Es braucht einen Vertrag mit gegenseitig durchführbaren Ausstiegsklauseln.
Wichtige Information:
Diese Homepage soll Ihnen auf dem Weg zur Entscheidungsfindung oder bei Unsicherheiten weiterhelfen. Als Erklärungsgrundlage verwenden wir die Versicherungsprodukte der Protekta Rechtsschutzversicherung AG, Bern. Unabhängig unserer Einträge und Informationen gelten immer die aktuellen AVB und Anträge der Protekta Rechtsschutz bzw. derjenigen Ihrer eigenen Versicherung.