Unlauterer Wettbewerb
Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG, vom 19.12.86, aktueller Stand 1.7.2014 (Redaktionsteil geschrieben am 16.8.2015)
Dieses Gesetz bezweckt, den lauteren und unverfälschten Wettbewerb im Interesse aller Beteiligten zu gewährleisten.
Grundsatz: Unlauter und widerrechtlich ist jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grund satz von Treu und Glauben verstossende Verhalten oder Geschäftsgebahren welches das Verhältnis
zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst.
....unlautere Werbe- und Verkaufsmethoden und anderes widerrechtliches Verhalten......
Es geht im Wesentlichen um Unrichtigkeit, Irreführung, unnötig verletzende Äusserungen, Verwendung von unzutreffenden Titeln oder Berufsbezeichnungen, absichtlich herbeigeführte, Irreführende
Informationen zur Verwechslung von Leisutngen und Geschäftsbetrieben, unkorrekte Preisvergleiche, wer Waren oder Leistungen wiederholt unter dem Einstandspreis anbietet und dies in der Werbung
hervorhebt, sodass die Kunden über die eigene Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Anderen getäuscht werden, mit besonders aggressiven Verkaufsmethoden
Unabhängigkeit
In der Schweiz werden Versicherungen sehr genau überwacht. Rechtsschutz-Versicherer unterstehen einer noch strengeren Überwachung, weil sie unab- hängig jedwelcher Geschäfts- oder Eigentumsbeziehung für Ihre Kunden handeln müssen.
Beispiel: Eine Rechtsschutz-Versicherung ist die Tochtergesellschaft einer Versicherungsgesellschaft (Muttergesellschaft). Der Versicherungsnehmer (VN) ist mit einer Leistung der Muttergesellschaft nicht zufrieden. Dieser VN tritt nun an die Rechtsschutz-Versicherung (Tochtergesellschaft) heran, mit der Bitte das Versicherungsrecht gegenüber der Muttergesellschaft durchzusetzen.
Nun könnte man glauben, dass die Rechtsschutz-Versicherung in einer solchen Konstellation kein grosses Interesse haben könnte, gegen die eigene Muttergesellschaft vorzugehen.
Dem ist jedoch nicht so, im Gegenteil:
Durch die Vorschrift der Unabhängigkeit gestärkt, wird die Rechtsschutz-Versicherung gegen deren Muttergesellschaft antreten. Bei einem Interessenskonflikt seitens des Versicherers wird sie das Mandat an einen externen, freien Anwalt auslagern.
Dasselbe Vorgehen kann eingeleitet werden, wenn zufälligerweise beide Streitparteien bei der gleichen Rechtsschutz-Versicherung versichert sind. Auch hier hat die Gesellschaft die Möglichkeit und macht es in der Regel, die beiden Mandate an externe, freie Anwälte auszulagern. Diese Anwälte haben nur einen Job zu erledigen. Sich für den Mandanten 100% ig einzusetzen und das Optimum für ihn rauszuholen. Damit steht und fällt alles am Können des Anwaltes und natürlich an den gesetzlichen Vorgaben. (15.2.2013)
Unfall
Sind Sie verunfallt? Denken Sie, dass jemand daran Schuld trägt?
Zum Beispiel,
Wir könnten mit Beispielen den ganzen Homepagespeicher füllen. In allen Fällen läuft es meistens ähnlich ab.
Und nun beginnen die unterschiedlichen Vorstellungen über das "was notwendig" ist und die oftmals "zu" tiefe Minimalleistung .....
Spätestens jetzt ist es Zeit die Rechtsschutzversicherungsleistung "Schaden- ersatzrecht" einzuschalten.
Es muss herausgefunden werden:
Tipp: Am besten schon nach einem solchen Ereignis vorsorglich anmelden, damit keine Termine verpasst werden. (10.7.2012)
Wichtige Information:
Diese Homepage soll Ihnen auf dem Weg zur Entscheidungsfindung oder bei Unsicherheiten weiterhelfen. Als Erklärungsgrundlage verwenden wir die Versicherungsprodukte der Protekta Rechtsschutzversicherung AG, Bern. Unabhängig unserer Einträge und Informationen gelten immer die aktuellen AVB und Anträge der Protekta Rechtsschutz bzw. derjenigen Ihrer eigenen Versicherung.
> mehr Informationen (update 24.7.2013)