Mediation (ZPO Art. 213ff.)
Mit einer Mediation kann ein Rechtsstreit ohne langwieriges und zeitintensives Gerichtsverfahren beigelegt werden. Eine Mediation ist insbesondere dann
empfehlenswert, wenn es um Auseinandersetzungen zwischen langjährigen Geschäftspartnern (oder z.B. auch Nachbarn) geht. Mit der Durchführung einer Mediation besteht die Möglichkeit, langwierige
Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die Kosten der Mediation sind bei der Protekta Rechtsschutzversicherung gedeckt. (10.7.2012)
Mindeststreitwertsumme
Das ist die Summe, worüber sich die streitenden Parteien streiten. Liegt sie tiefer als die von der Versicherung vorgebene "Mindeststreitwertsumme" tritt die Versicherung nicht darauf ein. Liegt die streitbare Summe über dem Mindeststreitwert übernimmt die Rechtsschutzversicherung im Rahmen ihrer Leistungen diesen Streitfall.
Tipp: Prüfen Sie vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung immer die Mindeststreitwertsumme. Günstige Versicherungen sparen oftmals hier. Und dies ist für Sie als Versicherungsnehmer nicht interessant.
Wichtige Information:
Diese Homepage soll Ihnen auf dem Weg zur Entscheidungsfindung oder bei Unsicherheiten weiterhelfen. Als Erklärungsgrundlage verwenden wir die Versicherungsprodukte der Protekta Rechtsschutzversicherung AG, Bern. Unabhängig unserer Einträge und Informationen gelten immer die aktuellen AVB und Anträge der Protekta Rechtsschutz bzw. derjenigen Ihrer eigenen Versicherung.
> mehr Informationen (update 24.7.2013)