Laufzeit
Angaben über die Laufzeit des Vertrages entnehmen Sie Ihrem Antrag respektive der Police. Bei den meisten Versicherungen ist es so: Wenn Sie den Vertrag nicht kündigen, verlängert er sich i der Regel nach Ablauf der Vertragsdauer stillschweigend um jeweils ein Jahr.
Tipp: Es gibt jedoch auch Verträge, die gelten nur "von - bis". Das ist z.B. oft bei kurzfristigen Reiseversicherungen so. Schaeun Sie genau auf Ihren Vertrag und in die Bedingungen. Sind Sie unsicher, bitte vorsorglich Ihre Versicherung anfragen. (10.7.2012)
Wichtige Information:
Diese Homepage soll Ihnen auf dem Weg zur Entscheidungsfindung oder bei Unsicherheiten weiterhelfen. Als Erklärungsgrundlage verwenden wir die Versicherungsprodukte der Protekta Rechtsschutzversicherung AG, Bern. Unabhängig unserer Einträge und Informationen gelten immer die aktuellen AVB und Anträge der Protekta Rechtsschutz bzw. derjenigen Ihrer eigenen Versicherung.
> mehr Informationen (update 24.7.2013)