Hausangestellte (Privatrecht)
Als Privatperson können Sie auch Arbeitgeber sein. Das unterschätzen viele. Zum Beispiel, wenn Sie eine Person als Reinigungshilfe oder Hausangestellte für Ihren privaten Haushalt einsetzen. Damit sind Sie nach OR 319 und ff Arbeitgeber. Sie müssen sich um den Versicherungsschutz (UVG) kümmern und müssen wissen, dass Sie mit dem Entgeld (Lohn) möglicherweise auch Sozialleistungen zu bezahlen haben. Abgesehen davon, schulden Sie in der Regel unabhängig der Höhe des Entgeldes eine Ferien oder Kranken- ausfallentschädigung. Die meisten Rechtsschutzversicherungen helfen Ihnen, wenn es zwischen Ihnen als Arbeitgeber und Ihrer Haushaltangestellten zu einem Rechtsstreit kommen sollte.
Definition bei der Protekta "Hausangestellte".
Vorne weggenommen es sind Rechtsfälle, welche diese Person während der Aus- übung dienstlicher Verrichtungen verursachen.
Tipp: Klären Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft des Vertrauens ab, ob und wenn ja, wie Sie ihre Hausangestellten zu versichern haben.
Die Ferienentschädigung wird je nach Alter der angestellten Person ausge- rechnet und auf dem Stundensatz hochgerechnet. Ob und wie Sie dies bei der Kranken- und Unfallentschädigung gemäss OR 324 a ff lösen, müssen Sie individuell mit Ihrem Berater prüfen. (10.7.2012)
Wichtige Information:
Diese Homepage soll Ihnen auf dem Weg zur Entscheidungsfindung oder bei Unsicherheiten weiterhelfen. Als Erklärungsgrundlage verwenden wir die Versicherungsprodukte der Protekta Rechtsschutzversicherung AG, Bern. Unabhängig unserer Einträge und Informationen gelten immer die aktuellen AVB und Anträge der Protekta Rechtsschutz bzw. derjenigen Ihrer eigenen Versicherung.
> mehr Informationen (update 24.7.2013)