Familie
Die Versicherungen unterscheiden zwischen Einzelpersonen und mehreren Personen oder eben Familien. Bei der Protekta ist Familie mit "mehrere Personen" definiert. In dieser Definition sind z.B. bei der Protekta alle im gleichen Haushalt wohnenden Personen ungeachtet des Alters mitversichert. (1.6.2013)
Direktes Forderungsrecht: Lösung Schweiz und wie ist es im Ausland?
In der Schweiz
gibt es im Strassenverkehr das direkte Forderungsrecht nach dem Strassen- verkehrsgesetz Art. 65.
Das bedeutet, dass eine geschädigte Person sich direkt mit der Versicherung des Schädigers in Verbindung setzen darf. Unabhängig davon, ob der Geschädigte ein Fussgänger, Radfahrer oder Fahrzeuglenker ist.
Die Versicherungsgesellschaft vom Fahrzeug kann in der Schweiz über das Strassenverkehrsamt herausgefunden werden, wenn der Schädiger selber keine Angaben oder Fahrerflucht macht.
Die Versicherung muss dann den Fall aufrollen und den Schädiger kontaktieren.
Selbstverständlich ist der Weg auch über die Polizeianzeige möglich und in der Regel empfehlenswert.
Ereignis mit einem Lenker ohne gültigen Führerausweis
Wenn nun ein Ereignis passiert, bei dem ein Unfallverursacher Schuld ist und keinen gültigen Führerausweis besitzt oder eine Unfalltat begangen hat, (z.B. als Raser oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss) so besteht kein Versicherungsschutz oder die Versicherung bezahlt nur eine reduzierte Leistung.
Der Geschädigte allerdings bekommt trotzdem von der Schweizer Versicherung die ihm zustehende Versicherungsentschädigung.
Die Haftpflichtversicherung kann die geleistete Schadenauszahlung ganz oder teilweise vom Unfallverursacher zurückfordern, weil kein oder nur ein teilweiser Versicherungsschutz vorhanden ist.
Selbst dann, wenn der Unfallverursacher keine finanziellen Mittel hat. Das ist dann immer das Problem der Versicherung.
Der Geschädigte kommt im Idealfall ohne und im dümmsten Fall mit anwältlicher Unterstützung zu seiner Entschädigung.
Wichtig dabei ist, dass die nach Schweizer Recht tätige Versicherung die Vorausleistung der Schadenzahlung an den Geschädigten leisten muss.
Unfall mit einem Fahrzeug mit ausländischen Kontrollschildern
In aller Regel gibt es dann nur den Anwalt und den Rechtsweg.
Freelanzer
Im Volksmund wird unter diesem Begriff verstanden, dass es jemand ist, der als freier Mitarbeiter seine Dienste verrichtet.
Achtung!
Es gibt nur den Status Mitarbeiter (unselbständig), selbständig erwerbend und keiner Tätigkeit nachgehend (z.B. gehört auch Hausfrau oder Rentner ohne Erwerbstätigkeit in diese Kategorie).
Das heisst als Freelanzer:
Möchten Sie als Freelanzer auftreten, müssen Sie sich als Unternehmer bei den notwendigen Stellen anmelden und für sämtliche Sozialleistungen selber aufkommen.
Die Selbständigkeit wird durch entsprechende Stellen geprüft (Taxation durch das Sozialversicherungsamt oder die SUVA) und es kann sein, dass Sie sich nicht selbständig machen dürfen. Zum Beispiel, wenn Sie nur für einen oder zwei Auftraggeber arbeiten. In diesem Falle müssen Sie sich anstellen lassen. Das ist ein Schutz für die Arbeitnehmer. Sonst könnten Arbeitgeber einfach kündigen und die ehemaligen Mitarbeiter auf eigene Rechnung im Betrieb weiterarbeiten lassen. Das wäre enorm viel günstiger für den Betrieb. Aber das ist verboten.
Das heisst als Auftraggeber:
Kontrollieren Sie auf jeden Fall, ob die Selbständigkeit des Freelanzers gemeldet und akzeptiert ist!
Wir haben Fälle miterlebt, wo mehrere Jahre später bei einer Routinekontrolle der SUVA herausgefunden wurde, dass der Freelanzer hätte angestellt werden müssen. Daraus sind ganz schlimme Folgen entstanden. Der Auftraggeber musste auf dem Papier den Freelanzer rückwirkend anstellen und die Sozialleistungen nachzahlen. Und in der Folge sollte der Freelanzer 50% davon übernehmen. Das ging vor Gericht.
Achtung:
Selbst wenn zu Beginn einer Zusammenarbeit der Freelanzer als selbständiger Unternehmer anerkannt ist und seine Sozialleistungen selber bezahlt, heisst das noch nicht, dass Sie damit aus der Sache raus sind!
Oftmals löst der Freelanzer seine übrigen Tätigkeiten auf und arbeitet schlussendlich nur noch für einen Betrieb. Damit müsste er mit 100%iger Sicherheit angestellt werden und dürfte nicht mehr selbständig arbeiten und abrechnen. Es ist für den Auftraggeber empfehlenswert dies regelmässig zu kontrollieren, damit beide Seiten nicht in eine unglückliche Situtation geraten und nach vielen Jahren einer guten Zusammenarbeit vor Gericht landen.
Tipp:
Gut beraten sind Sie, wenn Sie eine GmbH gründen. Dann ist es egal, wenn Sie nur einen Auftraggeber haben. Und als Auftraggeber sind Sie damit aus der Sache raus. Denn dann ist der "Freelanzer" in seiner eigenen GmbH angestellt und muss dafür sorgen, dass die Vorschriften eingehalten werden.
Auch die Abgrenzung bezüglich Haftung ist etwas einfacher.
Fazit:
Es gibt keine Freelanzer, nur Mitarbeiter oder richtig selbständig erwerbende Personen!
Wichtige Information:
Diese Homepage soll Ihnen auf dem Weg zur Entscheidungsfindung oder bei Unsicherheiten weiterhelfen. Als Erklärungsgrundlage verwenden wir die Versicherungsprodukte der Protekta Rechtsschutzversicherung AG, Bern. Unabhängig unserer Einträge und Informationen gelten immer die aktuellen AVB und Anträge der Protekta Rechtsschutz bzw. derjenigen Ihrer eigenen Versicherung.
> mehr Informationen (update 24.7.2013)