Bild: Auszug aus der Flugverbotszonenkarte vom Schweizerischen Drohnenverband aus der Anfangszeit. Mittlerweilen steht hier die offizielle Karte über Luftfahrthindernisse zur Verfügung.
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Stand 1.12.2020
Es gibt nichts Neues zu berichten, ausser dass unsere Regierungsbeauftragten beschlossen haben, Drohnen und Modellflugbauer zu trennen. Das ist so in den EASA Vorschriften nicht vorgesehen. Aus diesem Grund verschiebt sich nun der Beginn neuer Vorschriften. Vorerst wird Mitte 2021 herum geboten. Wir dürfen gespannt sein, wie es weiter geht.
Stand Mitte 2020
Auf Grund der Coronasituation und dem in der Folge fast Stillsehen der vorbereitenden Arbeiten wurde der Starttermin der neuen Vorschriften auf den 1.1.2021 geschoben.
Die European Aviation Safety Agency (EASA) hat neue Luft-fahrtvorschriften eingeführt. Diese werden auf Grund der bilateralen Verträge ab 1.1.2021 wohl weitgehend für die CH in Kraft treten. .1.2021
Übergangsregelung "Betrieb von Drohnen" in den kommenden, neuen Vorschriften.
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2019/947/oj
Übergangsregelung > im Artikel 20.
Die bestehenden Drohnen schwerer als 250 Gramm dürfen bis zum 1. Juli 2022 weiterhin "überall" betrieben werden. Danach nur noch 150 Meter entfernt von Wohngebieten,
Naherholungsgebieten usw.
Was beachtet werden muss ist, dass in den Unterlagen noch nicht ganz klar verständlich hervor geht, was es bedeutet, wenn man an einem Fluggerät etwas abändert. Muss es irgendwo gezeigt werden, wechselt es die Kategorie? Hier ist noch Unsicherheit.
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