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Sämtliche Informationen gelten ohne Gewähr. Bitte wenden Sie sich direkt an die betreffenden Stellen.
Kanton
Gemeinde
Was/Vorschrift
Link
Graubünden
Flughafen:
Flhf Samedan
Heliport
St. Moritz
Achtung!
Die nebenstehenden Informationen gelten nur für den Radius 5 Km um den Flughafen Samedan und den Heliport St. Moritz. Die Gemeinden und allfällig betroffenen Grund- eigentümer müssen auch innerhalb dieses Radius zusätzlich angefragt werden.
Zitat aus der Homepage
... In Ausnahme-fällen können durch den Flughafenleiter Bewilligungen für Drohnenflüge im geschützten Luft-raum erteilt werden. Da die Anzahl der Bewilligungsge-suche kontinuierlich zunimmt, ....... die Bedingungen für eine Bewilligung definiert. Neu steht ab sofort auf der Homepage des Engadin Airport ein Antragsformular mit den zu erfüllenden Bedingungen zur Verfügung.
Stand Juli 2017:
Die Bewilligung wird nur an Piloten mit der Lizenz DUE gewährt.
Die maximale Flughöhe beträgt 100 Meter.
Die Drohne muss die Flugdaten loggen und diese Logdateien müssen dem Airport nach dem Flug zur Kontrolle eingereicht werden.
Das Gesuch ist kostenpflichtig.
Aargau
Es gibt in diesem Gebiet den Heliport Holziken bei Kölliken. Die Helis fliegen in der Regel ab 14 Uhr entlang der Auto-bahn sehr tief ein. Viele der nebenstehenden Gemeinden liegen im Flugverbot! Unbedingt in die Kar-te schauen.
Östlich von Köllikon ist ein Modellflug-platz.
Vertragsgemeinden der Regionalpolizei Zofingen.
Ruhezeiten sind einzuhalten:
Mo bis Fr nachts bis 06:00, 12:00 bis 13:00, ab 20:00 Uhr
Sa, Oster- und Pfingstmontag nachts bis 07:00, 12:00 bis 13:00, ab 18:00 Uhr
Sonntage und Feiertage gem. Reglement, ganz-tags!
Empfehlung vorher die Gemeinde an-fragen.
Zwischen 23:00 und 6:00 ist jeglicher Lärm verboten.
Die Gemeindekanzlei Kölliken wünscht vor einem Flug eine Mit-teilung mit Ort und Zeit.
Aargau
Scherz
Schinznach
Schinznach-Bad
... Immissionen das Wohlbefinden der Bevölkerung stören können, sind bewilli-gungspflichtig z. B. Open-Air, .... Modellfliegen, Einsatz von Drohnen im Sied-lungsgebiet.
Aargau
Das Polizeireglement Oberes Fricktal schreibt im § 7 vor, dass Hand-lungen, welche durch übermässige Immissionen zu einer Störung des Wohl-befindens der Be-völkerung führen können, bewilligungs-pflichtig sind. Gemäss § 15 ist zudem jede Beunruhigung oder Belästigung der Be-völkerung untersagt. Eine solche Beun-ruhigung oder Be-lästigung kann mit einer Drohne durchaus erzeugt werden, weshalb für deren Einsatz im Siedlungsgebiet eine Bewilligung durch den Gemeinderat einge-holt werden muss.
Unter diesem Link steht ein Gesuchs-formular zum Download bereit.
Polizeireglement oberes Fricktal:
Luzern
Vierwaldstätter-see im Kt. Luzern
Sempachersee
Achtung!
Das Flugverbot gilt generell.
Also auch unter 500 Gramm
Es gilt generelles Flugverbot!
Art. 18 Abs. 3:
Modellflugzeuge dürfen weder auf noch über einem Gewässer einge-setzt werden.
Gesuche müssen bei der Stadt Luzern ein-gereicht werden.
Zum Reglement
vom 18.02.2011, in Kraft seit: 01.03.2011
aktualisiert 15.2.2016
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