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Sämtliche Informationen gelten ohne Gewähr. Bitte wenden Sie sich direkt an die betreffenden Stellen.
Kanton
Gemeinde
Was/Vorschrift
Link
Aargau
Achtung:
Je nach Gemeinde liegt diese ganz oder teilweise im Flug-verbot!
Das Polizeireglement Oberes Fricktal schreibt im § 7 vor, dass Hand-lungen, welche durch übermässige Immissionen zu einer Störung des Wohl-befindens der Be-völkerung führen können, bewilligungs-pflichtig sind. Gemäss § 15 ist zudem jede Beunruhigung oder Belästigung der Be-völkerung untersagt. Eine solche Beun-ruhigung oder Be-lästigung kann mit einer Drohne durchaus erzeugt werden, weshalb für deren Einsatz im Siedlungsgebiet eine Bewilligung durch den Gemeinderat einge-holt werden muss.
Unter diesem Link steht ein Gesuchs-formular zum Download bereit.
Polizeireglement oberes Fricktal:
Waadtland
Lausanne
Vevey
(Generationenfest. Im Schnitt alle 10 Jahre)
Juli - August 2019 findet jeweils ein Winzerfest statt. Während dieses Festest ist im Grossraum Lausanne - Vevey im Bereich der Schifffahrt absolutes Drohnenflugverbot
Tessin
Locarno
26.6.2019 Locarno
Vorschrift:
- Pilot muss reflektierende Weste tragen.
- im Radius von 500 Metern um die Spitäler dürfen Drohnen nicht eingesetzt werden.
- Ausnahmen: KAPO
- Wer eine Ausnahmebewilligung vom BAZL oder Flhf hat muss diese min. eine Woche vor dem Einsatz der Gemeinde vorlegen.
Aargau
Lupfig
... Immissionen das Wohlbefinden der Bevölkerung stören können, sind bewilli-gungspflichtig z. B. Open-Air, .... Modellf-liegen, Einsatz von Drohnen im Sied-lungsgebiet.
Solothurn Bezirk Wasseramt
Luterbach
Art. 19 Drohnenflüge über öffentlichem Raum sind bewilligungs-pflichtig. Drohnen mit Kamera dürfen aus-schliesslich das eigene Areal aufnehmen!
Luzern
Stadt Luzern
Es gelten be-sondere Vorgaben für den Einsatz von Drohnen im öffent-lichen Raum.Zudem ist mit Bewilligungs-gebühren zu rech-nen, wenn von der Stadt eine Bewilli-gung erteilt werden muss.
Link zum Merkblatt für bewilligungspflichtige Film und Fotoauf-nahmen: Stand 13.8.2018 von einem Fotografen erhalten:
Luzern
Vierwaldstätter-see im Kt. Luzern
Sempachersee
Achtung!
Das Flugverbot gilt generell.
Also auch unter 500 Gramm
Es gilt generelles Flugverbot!
Art. 18 Abs. 3:
Modellflugzeuge dürfen weder auf noch über einem Gewässer einge-setzt werden.
Gesuche müssen bei der Stadt Luzern ein-gereicht werden.
Zum Reglement
vom 18.02.2011, in Kraft seit: 01.03.2011
aktualisiert 15.2.2016
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