A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Sämtliche Informationen gelten ohne Gewähr. Bitte wenden Sie sich direkt an die betreffenden Stellen.
Kanton
Gemeinde
Was/Vorschrift
Link
Aargau
Achtung:
Je nach Gemeinde liegt diese ganz oder teilweise im Flug-verbot!
Das Polizeireglement Oberes Fricktal schreibt im § 7 vor, dass Hand-lungen, welche durch übermässige Immissionen zu einer Störung des Wohl-befindens der Be-völkerung führen können, bewilligungs-pflichtig sind. Gemäss § 15 ist zudem jede Beunruhigung oder Belästigung der Be-völkerung untersagt. Eine solche Beun-ruhigung oder Be-lästigung kann mit einer Drohne durchaus erzeugt werden, weshalb für deren Einsatz im Siedlungsgebiet eine Bewilligung durch den Gemeinderat einge-holt werden muss.
Unter diesem Link steht ein Gesuchs-formular zum Download bereit.
Polizeireglement oberes Fricktal:
Aargau
Es gibt in diesem Gebiet den Heliport Holziken bei Kölliken. Die Helis fliegen in der Regel ab 14 Uhr entlang der Auto-bahn sehr tief ein. Viele der nebenstehenden Gemeinden liegen im Flugverbot! Unbedingt in die Kar-te schauen.
Östlich von Köllikon ist ein Modellflug-platz.
Vertragsgemeinden der Regionalpolizei Zofingen.
Ruhezeiten sind einzuhalten:
Mo bis Fr nachts bis 06:00, 12:00 bis 13:00, ab 20:00 Uhr
Sa, Oster- und Pfingstmontag nachts bis 07:00, 12:00 bis 13:00, ab 18:00 Uhr
Sonntage und Feiertage gem. Reglement, ganz-tags!
Empfehlung vorher die Gemeinde an-fragen.
Zwischen 23:00 und 6:00 ist jeglicher Lärm verboten.
Die Gemeindekanzlei Kölliken wünscht vor einem Flug eine Mit-teilung mit Ort und Zeit.
Thurgau
Konstanz
Gemäss einem Drohnisten, Stand 6.8.2018 muss keine Bewilligung mehr eingeholt werden. Unten finden Sie den Wortlaut der Antwort von der Gemeinde. Er wurde durch den anfragenden Droh-nenpiloten in ver-dankenswerter Weise mitgeteilt.
Polizeireglement:
Derzeit unbe-kannt. Ein neues Reglement wurde offenbar wieder zurückgezogen.
Gemäss dem Drohnisten ist online nichts auffindbar.
Zitat einer Antwort aus dem Rat Stand 6.8.2018:
"Bis auf weiteres sind Drohnenflüge über öffentlichem Grund in Kreuzlingen nicht mehr bewilligungspflichtig. Wir werden diese auf Zusehen hin tolerieren, das Risiko liegt vollständig beim Drohnenpiloten. Es gelten generell die übergeordneten Bestimmungen gemäss eidgenössischem Datenschutzgesetz und die Verordnung des UVEK für Luftfahrzeuge besonderer Kategorien. Bitte beachten Sie, dass Sie für allfällige Schäden, welche durch den Drohnenflug entstehen können, haftbar gemacht werden können. Der Stadtrat lehnt jede Haftung von Personen- und Sachschäden ab.
Stellen Sie fest, dass ein Eintrag oder ein Link nicht mehr stimmt, danken wir Ihnen für Ihre Meldung.