A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Sämtliche Informationen gelten ohne Gewähr. Bitte wenden Sie sich direkt an die betreffenden Stellen.
Kanton
Gemeinde
Was/Vorschrift
Link
St. Gallen
Wer mit einer Drohne über dem Gebiet Rapperswil-Jona fliegen möchte und dazu die Bewil-ligung des Flug-hafens vorliegt, muss den Flug Unter Angabe von:
- Flugort
- Flugzeit und
- Erreichbarkeit des Piloten frühzeitig bei sicherheitsverwaltung.@rj.sg.ch anmelden.
Die über den Ge-meingebrauch hin-ausgehende Be-nützung des öffent-lichen Grunds, einschliesslich des darunter liegenden Erdreichs und des darüber liegenden Luftraums sowie von öffentlichen Sachen bedarf einer Bewilligung. Als öffentliche Sachen im Gemeingebrauch gelten insbesondere die öffentlichen Gemeindestrassen, Gemeindewege, Plätze, Anlagen so-wie die öffentlichen Gebäude.
Stellen Sie fest, dass ein Eintrag oder ein Link nicht mehr stimmt, danken wir Ihnen für Ihre Meldung.