A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Sämtliche Informationen gelten ohne Gewähr. Bitte wenden Sie sich direkt an die betreffenden Stellen.
Kanton
Gemeinde
Was/Vorschrift
Link
Information Stand 3.2019 betreffend Annäherung an Gefängnisse.
Verschiedene Kantone wie z.B. Aargau > Lenzburg
Besprechung mit Herrn Marcel Ruf der JVA Aarau vom 22.3.2019
Bei den Gefängnissen gibt es keine Flugverbotszone um das Gefängnis.
Z.B. Lenzburg delektiert Drohnen bis in eine Höhe von 250 Metern und ca. 10 bis 15 Meter ausserhalb der Grenzen. Sie verfügen über eine Pistole mit der sie Drohnen auf eine Distanz im Idealfall bis zu 50 Metern abschiessen können. Das geschieht jedoch nur über dem Gefängnisareal und nicht davor. Es gibt weitere Gefängnisse in der CH mit ähnlichem System. Wir empfehlen die Gefängnisleitung zu informieren, wenn Sie mit Ihrer Drohne in deren Nähe arbeiten müssen.
Aargau
Hauptseite:
Gemeinden:
Achtung:
Je nach Gemeinde liegt diese ganz oder teilweise im Flug-verbot!
Das Polizeireglement Oberes Fricktal schreibt im § 7 vor, dass Hand-lungen, welche durch übermässige Immissionen zu einer Störung des Wohl-befindens der Be-völkerung führen können, bewilligungs-pflichtig sind. Gemäss § 15 ist zudem jede Beunruhigung oder Belästigung der Be-völkerung untersagt. Eine solche Beun-ruhigung oder Be-lästigung kann mit einer Drohne durchaus erzeugt werden, weshalb für deren Einsatz im Siedlungsgebiet eine Bewilligung durch den Gemeinderat einge-holt werden muss.
Unter diesem Link steht ein Gesuchs-formular zum Download bereit.
Polizeireglement oberes Fricktal:
Aargau
Gebenstorf
In der Ausgabe vom 1.2016 finden wir keinen explizit auf Drohnen und Modell-flug gerichteten
Artikel. Jedoch kann der Artikel IV - 20.1 und .2 auch auf Lärm und Belästigung durch Drohnen und Modellflug ausgelegt werden.
Stellen Sie fest, dass ein Eintrag oder ein Link nicht mehr stimmt, danken wir Ihnen für Ihre Meldung.