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Je nach Gemeinde liegt diese ganz oder teilweise im Flug-verbot!
Das Polizeireglement Oberes Fricktal schreibt im § 7 vor, dass Hand-lungen, welche durch übermässige Immissionen zu einer Störung des Wohl-befindens der Be-völkerung führen können, bewilligungs-pflichtig sind. Gemäss § 15 ist zudem jede Beunruhigung oder Belästigung der Be-völkerung untersagt. Eine solche Beun-ruhigung oder Be-lästigung kann mit einer Drohne durchaus erzeugt werden, weshalb für deren Einsatz im Siedlungsgebiet eine Bewilligung durch den Gemeinderat einge-holt werden muss.
Unter diesem Link steht ein Gesuchs-formular zum Download bereit.
Polizeireglement oberes Fricktal:
Aargau
Ehrendingen
Ennetbaden
In der Ausgabe vom 1.2016 finden wir keinen explizit auf Drohnen und Modell-flug gerichteten
Artikel. Jedoch kann der Artikel IV - 20.1 und .2 auch auf Lärm und Belästigung durch Drohnen und Modellflug ausgelegt werden.
Stellen Sie fest, dass ein Eintrag oder ein Link nicht mehr stimmt, danken wir Ihnen für Ihre Meldung.