Ab 1.7.2020 gelten neue EU Vorschriften, welche in der CH übernommen werden.
Es wird immer schwieriger eine Übersicht über die zusätzlichen Vorschriften der Kantone und Gemeinden in Bezug auf Drohnen- und Modellfug zu behalten.
Deshalb sammeln wir hier in Zusammen-arbeit mit dem "Schweizer Verband ziviler Drohnen" die uns zugestellten Vorschriften und Weisungen aus der Schweiz.
Bitte melden Sie uns die Ihnen be-kannten Restriktionen, Weisungen oder Vorschriften.
Vielen Dank für Ihr Mitwirken
die Redaktion, Peter Maag
Auszug aus der Verordnung vom UVEK 748.941 (Stand 14.10.2016)
Die Kantone können für unbemannte Luftfahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 30 kg Vorschriften zur Verminderung der Umweltbelastung und der Gefährdung von Personen und Sachen auf der Erde erlassen (Art. 51 Abs. 3 LFG).
Wir verarbeiten Links, jedoch keine Pdf's weil diese mit der Zeit veralten.
Dir rechtliche Seite: Es gibt Anwaltstimmen die sind eher skeptisch, ob Gemeinden auch eigene Vorschriften machen dürfen. Denn im Art. 19 wir dies nur den Kantonen zugesprochen. Anderer-seits, haben die Gemeindeoberhäupter Ihre Bewohner zu schützen. Und in Anbetracht der extrem steigenden Anzahl von Drohnen und demzufolge auch der rapide ansteigenden Anzahl von Flügen, scheint es eine Notwendigkeit zu geben, ein paar Leitplanken je nach Ort und Region zu legen. Wir empfehlen Ihnen diese Regeln einzuhalten und zu respektieren.
Es gibt fast jeden Tag irgendwo in der Schweiz kurzfristige Flugverbote. Schauen Sie vor jedem Flug in die DABS rein. Weitere Infos im Forum des Schweizer Verbandes ziviler Drohnen.
Direkt zu den gesammelten Informationen nach Gemeinden abgelegt:
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Sämtliche Informationen gelten ohne Gewähr. Bitte wenden Sie sich direkt an die betreffenden Stellen.