Unbemannte, ferngelenkte Fluggeräte über 30 Kilogramm unterstehen den Vorschriften, welche das BAZL durchsetzt. Foto: © 2016 Maag-isch.ch
Ab 1.7.2020 gelten neue EU Vorschriften, welche in der CH übernommen werden.
Stand 30.5.2019
Alle diese Fluggeräte unterstehen den Vorschriften des BAZL und müssen dort gemeldet werden.
Für das Pilotieren dieser Drohnen ist eine Pilotenlizenz, ausgegeben vom BAZL notwendig.
Die Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungsdeckung ist entsprechend ausgebildet.
Auch bei diesen Fluggeräten gelten alle Datenschutzvorschriften.
Haftungsausschluss:
Unsere Informationen basieren auf dem Stand Mai.2016. Gültig sind alleine die originalen Texte der zuständigen Ordnungsstellen. In der Regel unter www.admin.ch oder www.edoebe.ch zu finden.
Änderungen der Amtsstellen, welche zwischenzeitlich vorgenommen und bei uns noch nicht nachgetragen wurden haben immer absolute Gültigkeit. Wir lehnen jedwelche Haftung aus den nachfolgend von den verschiedenen offiziellen Seiten abgebildeten Informationen ab. Übertragungsfehler können wir nicht ausschliessen. Schauen Sie zusätzlich immer in die offiziellen Seiten rein und richten Sie sich ausschliesslich nach deren Vorgaben. Es ist unmöglich stets aktuell sein zu können. Sollten Sie allfällige Nachträge finden, welche in unseren Ausführungen noch nicht enthalten sind, danken wir Ihnen für Ihre Mitteilung.