... nur abhängige Makler und Vermittler, die es nicht wahr haben wollen ...
Wenn ein Rechtsschutzversicherer die Partner- oder die Tochtergesellschaft einer anderen Firma, meistens einer Versicherung ist, so bleibt diese in Bezug auf das Rechtsschutz-Versicherungsgeschäft dennoch unabhängig.
Das ist ein Schutz für alle Kunden, welche bei der Muttergesellschaft oder bei einer Partnerfirma der Rechtsschutz-Versicherung ebenfalls versichert sind.
Das bedeutet:
Bei einem Streitfall gegen die Muttergesellschaft oder gegen die Partnerfirma sind die Rechtsschutz-Versicherer von Gesetzes wegen gezwungen, die rechtliche Begleitung dieses Streitfalles unabhängig auszuführen.
Diese Werbung einiger Anbieter zielt im Wissen, dass in der Schweiz alle Rechtsschutz-Versicherer unabhängig handeln müssen und unabhängig sind, darauf ab, sich besser stellen zu wollen.
Die behördlichen Überwachungsorgane prüfen die Abläufe, die Preispolitik und die Unabhängigkeit regelmässig und sehr genau!
Wenn eine Rechtsschutz-Versicherung, Makler oder gar Vermittler mit solchen Argumenten werben, dann haben sie offenbar zuwenig andere Argumente für ihre Produkte oder sie kennen das Gesetz nicht so ganz genau.....
Lassen Sie sich von der sogenannten "Unabhängigkeit" nicht blenden und beeindrucken!
Wichtige Information:
Diese Homepage soll Ihnen auf dem Weg zur Entscheidungsfindung oder bei Unsicherheiten weiterhelfen. Als Erklärungsgrundlage verwenden wir die Versicherungsprodukte der Protekta Rechtsschutzversicherung AG, Bern. Unabhängig unserer Einträge und Informationen gelten immer die aktuellen AVB und Anträge der Protekta Rechtsschutz bzw. derjenigen Ihrer eigenen Versicherung.