Als Dienstleistung für Sie listen wir die neuen Gesetze 2017 hier auf. Es ist unmöglich alles zu wissen und daher ist diese Auflistung nicht vollständig. Kennen Sie ein neues Gesetz, das hier noch nicht aufgelistet ist, freuen wir uns über Ihre Nachricht, Sie helfen dabei Ihren Mitmenschen.
In www.admin.ch wird eine grosse Liste von neuen Einkraft tretenden Gesetzen, Verordnungen angezeigt. Air finden Sie diese Seite:
www.admin.ch/opc/de/stats/in-force/2017/1.html
Diese Auflistung ist sehr umfassend und reicht vom Landesrecht über Privatrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Schulen, Wissenschaft und Kultur bis hin zur Landesverteidigung über öffentliche Werke, Energie und Verkehr zum Handelsabkommen mit der Republik Kuba....
Zitat aus admin.ch, den ganzen Text finden Sie hier: www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-59327.html
Bern, 04.11.2015 - Kinder unverheirateter Eltern haben künftig beim Unterhalt dieselben Rechte wie Kinder von Ehepaaren. Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, die entsprechende Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen. Die Bestimmungen betreffend Massnahmen zur Sicherung von Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflichten sowie die Verordnung über die Inkassohilfe werden zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt.
Zitat aus admin.ch, den ganzen Text finden Sie hier:
www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-62070.html
Bern, 10.06.2016 - Bei einer Scheidung oder bei der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft wird das Guthaben aus der beruflichen Vorsorge unter den Eheleuten oder den Partnern/Partnerinnen künftig gerechter aufgeteilt. Der Bundesrat setzt die neuen Gesetzesbestimmungen und die entsprechenden Verordnungsänderungen per 1. Januar 2017 in Kraft. Bestehende Renten aus bisherigen Scheidungsurteilen können unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb eines Jahres in Vorsorgerenten nach neuem Recht umgewandelt werden.
Ab 1.2.2017 gelten neu 5 Jahre Frist ab 1. Kontrolle für die meisten Fahrzeuge (PW und Motorräder). Es entspricht einer Anpassung an die EU Vorschriften.
Es gilt neu die Vorschrift nach EURO 4.
Es müssen alle in die CH importierten Motorräder diese neue Norm (bisher EURO 3) erfüllen.
Diese neue Vorschrift dürfte sich längerfristig auf die Art der im Verkehr stehenden Motorräder auswirken. Denn normale, konventionelle Vergaser zum Beispiel verfügen nicht über die elektronischen Überwachungsmöglichkeiten gemäss OBS und luftgekühlte Motorräder dürften ebenfalls eher weniger werden.
Zitat aus stva.ch, den ganzen Text finden Sie hier:
Die Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen listet auf ihrer Homepage neue Brandschutzvorschriften auf. Wir verzichten hier darauf diese abzuschreiben. Schauen Sie einfach hier rein: www.praever.ch/de/bs/revBSV2015/Seiten/default.aspx