Am 1.7.2016 wurde das Korruptionsgesetz verschärft.
Das bedeutet, dass neu auch die Privatbestechung ausserhalb des unlauteren Wettbewerbs strafbar wird.
Neu sind auch Privatpersonen welche sich bestechen lassen strafrechtlich belangbar.
19. Titel, Art. 322 StGB (novies)
Zitat Stand 13.12.2016, das Original finden Sie hier
(Die Beamtenbestechung / öffentliche Amtsträger wird separat auch im 19. Titel beschrieben.)
Sich bestechen lassen
1 Wer als Arbeitnehmer, als Gesellschafter, als Beauftragter oder als andere Hilfsperson eines Dritten im privaten Sektor im Zusammenhang mit seiner dienstlichen oder geschäftlichen Tätigkeit für eine pflichtwidrige oder eine im Ermessen stehende Handlung oder Unterlassung für sich oder einen Dritten einen nicht gebührenden Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Das Fazit vorab:
Nachfolgend ein Versuch für erklärende Beispiele:
Unproblematisch seien Trinkgelder im üblichen Rahmen oder Gelegenheitsgeschenke in normalem Mass.
Wo sind die Grenzen?
Das kann letztlich nur der Einzelfall zeigen.
Vielleicht helfen Ihnen mögliche Szenarien:
Sie wurden vom Arbeitgeber oder einem Geschäftspartner privat zu einem feinen Nachtessen eingeladen.
Es gibt letztlich mehrere "Ausgänge dieser Zusammenkunft".
Eher belanglos.
Tendenziell belastend und möglicherweise strafbar.
Eher belanglos, allerdings auch da könnte bereits der Beginn für eine spätere Bestechung interpretiert werden...wenn es um grössere Geschäfte geht und jemand eine Bestechungsklage einreicht...
Rechtshinweis: Dies sind lediglich Informationen, um Sie auf diesen heiklen Umstand hinzuweisen. Für genaue Informationen studieren Sie bitte die entsprechenden Gesetzesartikel, fragen Sie eine Antwalthotline an oder direkt einen Anwalt. Unsere Auflistungen sind ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.